AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

  1. Unsere AGB gelten für Vertragsverhältnisse über die Reservierung von Tischen, Räumlichkeiten oder der Ausrichtung von Veranstaltungen. Unabhängig davon ob diese schriftlich, mündlich oder auf andere Weise erfolgt.
  2. Anzahlung: Eine verbindliche Reservierung der Säle erfordert eine Anzahlung in Höhe der Saalmiete (siehe Bankettmappe, unter Saal- und Raummiete pro Tag). Die Reservierung ist erst dann wirksam und verbindlich, wenn die Anzahlung in der vorgesehenen Höhe erfolgt ist. Bei Nichtzahlung der Anzahlung binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Anzahlungsrechnung, wird sich das Recht vorbehalten, die Säle anderweitig zu vermieten. Eine Rückforderung der Anzahlung ist ausgeschlossen. 
  3. Stornierung & Stornierungskosten: Bei Stornierungen von Leistungen oder Veranstaltungen/Tagungen ab 10 Personen werden Kosten wie folgt in Rechnung gestellt: Ab 60 bis 30 Tagen vor Leistungs- oder Veranstaltungsbeginn werden 40 % der vertraglich vereinbarten Kosten berechnet. Im Zeitraum von 29 Tagen bis 8 Tagen vor Leistungs- oder Veranstaltungsbeginn werden 60 % der vertraglich vereinbarten Kosten berechnet. Im Zeitraum von 7 Tagen bis 0 Tagen vor Leistungs- oder Veranstaltungsbeginn werden 80 % der vertraglich vereinbarten Kosten berechnet. Unter vertraglich vereinbarten Kosten sind ausschließlich die bestellten Leistungen zu fassen. Die Reservierungsanzahlung gehört nicht zu den vertraglich vereinbarten Kosten. 
  4. Sollten Veranstaltungen auf Grund höherer Gewalt (Pandemie, Schneekatastrophe, Hochwasser) storniert werden müssen, wird die Berechnung auf der Grundlage Punkt 3. berechnet oder der Besteller versichert dem Restaurant schriftlich das die geplante Veranstaltung auf ein neues Datum (spätestens im Folgejahr) fixiert wird.
  5. Sollte eine Veranstaltung auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht stattfinden können, wird die Berechnung auf der Grundlage Punkt 3. berechnet oder der Besteller versichert dem Restaurant schriftlich das die geplante Veranstaltung auf ein neues Datum (spätestens im Folgejahr) fixiert wird.
  6. Sollte der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungsinanspruchnahme länger als vier Monate oder ein Jahreswechsel sein, behält sich das Restaurant das Recht vor Preisänderungen vorzunehmen.
  7. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie Vorstellungsgespräche, Verkaufs-oder ähnliche Veranstaltungen bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Restaurants.
  8. Für beide Parteien (Besteller & Restaurant) sind festgelegte Optionsdaten bindend. Das Restaurant (Meilenstein) behält sich das Recht vor, Optionsdaten ohne einer verbindlichen Buchung über die bestellten Tische und Räumlichkeiten frei zu verfügen.
  9. Das Optionsdatum zur Fixierung einer Veranstaltung wird individuell mit dem Besteller abgestimmt.
  10. Zugesagte Räumlichkeiten stehen nur zu dem vereinbarten Zeitraum zu Verfügung. Sollte die bestellte Räumlichkeit schon zur Nutzung gewünscht werden, bedarf es der Rücksprache  und Zusage des Restaurants und kann gegebenenfalls mit Kosten verbunden sein.
  11. Das Restaurant behält sich das Recht vor, reservierte Tische bei Nichterscheinen der reservierten Uhrzeit nach 30 Minuten weiter zu verkaufen.
  12. Ab einer Reservierung für 10 Personen ist die Wahl eines einheitlichen Menüs aus unserer Bankettmappe oder der aktuellen Speisekarte verbindlich. 
  13. Der Besteller ist verpflichtet, die bestellten und in Anspruch genommenen Leis- tungen vollständig zu begleichen.
  14. Welche Leistungen vertraglich vereinbar sind, ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung oder dem unterschriebenen Vertrag. Sollten keine Preise fixiert sein, gelten die Preise aus den Bankettinformationen oder der Speise- und Getränkekarte.
  15. Die vom Restaurant angegebenen Preise sind als Endgeld zu betrachten und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  16. Der Gast darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Restaurant. In dem Fall beziehen wir uns auf die Preisstruktur unserer Bankettmappe.
  17. Sollten bestellte, allerdings nicht in Anspruch genommene Leistungen in Form einer Rückvergütung beansprucht werden, ist dies nicht möglich.
  18. Der Besteller haftet für Beschädigungen, die während der Veranstaltungs- oder Leistungszeit an den durch den Verwender zur Verfügung gestellten Gegen- ständen (Geschirr, Besteck, Gläser, Tische und Stühle etc.), durch den Besteller oder dessen Gäste entstehen. Bei vollständiger Zerstörung behält sich der Verwender das Recht vor, den Anschaffungswert des zerstörten Objekts zusätzlich in Rechnung zu stellen 
  19. Die bestellte Gästeanzahl ist für den Gastgeber bindend und gilt als Rechnungsgrundlage. Sollte sich die Personenanzahl noch ändern, muss es spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten wird die ursprüngliche Gästeanzahl zur Erstellung der Rechnung in Bezug auf die vereinbarten Leistungen herangezogen.
  20. Sollte die Gästeanzahl für eine Veranstaltung unter 15 Personen sinken, behalten wir uns das Recht vor, einen Mindestverzehr oder eine Raummiete zu berechnen für unsere Veranstaltungssäle.
  21. Veranstaltungen die über 2:00 Uhr hinausgehen, werden mit einer Nachtgebühr in Höhe von 300,00€ pro Stunde zusätzlich berechnet.
  22. Veranstaltungen die über zehn Stunden Aufenthalt hinausgehen, werden mit einer Servicegebühr in Höhe von 200,00€ pro Stunde zusätzlich berechnen, unabhängig von der Uhrzeit.
  23. Rechnung: Die ausgestellte Rechnung ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zu- gang durch den Besteller zu begleichen. Der Verwender behält sich das Recht vor, bei nicht fristgerechter Zahlung Verzugszinsen nach den rechtlichen Vor- gaben zu verlangen. 
  24. Sie haben die Möglichkeit Ihre Rechnungen auf diese Wege zu bezahlen: EC-Cash, Kreditkarte (Visa, Mastercard), Bar oder auf Rechnung. Bei einer Ausstellung von einer Rechnung verpflichtet sich der Gast alle seine Daten korrekt mitzuteilen.
  25. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechnungsfehlern bleibt vorbehalten.
  26. Das Restaurant übernimmt keinerlei Haftung für die Garderoben oder Dinge die vergessen worden sind. Gefundene Objekte werden gesammelt und deponiert für 2 Monate und anschließend entsorgt. Das Restaurant bemüht sich gefundene Objekte Ihren Besitzern zuzuordnen und zukommen zu lassen.
  27. Sollten Speisen Außerhaus oder für den heimischen Verzehr eingepackt werden, befreit sich das Restaurant aus jeder Haftung. Speisen vom Buffets dürfen nicht eingepackt werden und sind vor Ort zu verzehren.
  28. Gutscheine können nur für in unserem Restaurant angebotenen Speisen und Getränke verwendet werden. Verbleibende Restbeträge (im Fall, dass der Preis der konsumierten Speisen und Getränken dem im Gutschein ausgewiesenen Gesamtbetrag nicht vollständig erreicht) wird die Differenz auf den Gutschein gutgeschrieben. Eine Barauszahlung ist in keinem Fall möglich. 

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