AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Unsere AGB gelten für Vertragsverhältnisse über die Reservierung von Tischen,

Räumlichkeiten oder der Ausrichtung von Veranstaltungen. Unabhängig davon ob diese

schriftlich, mündlich oder auf andere Weise erfolgt.

2. Anzahlung: Eine verbindliche Reservierung der Säle erfordert eine Anzahlung in Höhe der

Saalmiete (siehe Bankettmappe, unter Saal- und Raummiete pro Tag). Die Reservierung ist

erst dann wirksam und verbindlich, wenn die Anzahlung in der vorgesehenen Höhe erfolgt ist.

Bei Nichtzahlung der Anzahlung binnen einer Frist von einer Woche ab Zugang der

Anzahlungsrechnung, wird sich das Recht vorbehalten, die Säle anderweitig zu vermieten.

Eine Rückforderung der Anzahlung ist ausgeschlossen.

3. Stornierung & Stornierungskosten: Bei Stornierungen von Leistungen oder Veranstaltungen/

Tagungen ab 10 Personen werden Kosten wie folgt in Rechnung gestellt: Ab 60 bis 30 Tagen

vor Leistungs- oder Veranstaltungsbeginn werden 40 % der vertraglich vereinbarten Kosten

berechnet. Im Zeitraum von 29 Tagen bis 8 Tagen vor Leistungs- oder Veranstaltungsbeginn

werden 60 % der vertraglich vereinbarten Kosten berechnet. Im Zeitraum von 7 Tagen bis 0

Tagen vor Leistungs- oder Veranstaltungsbeginn werden 80 % der vertraglich vereinbarten

Kosten berechnet. Unter vertraglich vereinbarten Kosten sind ausschließlich die bestellten

Leistungen zu fassen. Die Reservierungsanzahlung gehört nicht zu den vertraglich

vereinbarten Kosten.

4. Sollten Veranstaltungen auf Grund höherer Gewalt (Pandemie, Schneekatastrophe,

Hochwasser) storniert werden müssen, wird die Berechnung auf der Grundlage Punkt 3.

berechnet oder der Besteller versichert dem Restaurant schriftlich das die geplante

Veranstaltung auf ein neues Datum (spätestens im Folgejahr) fixiert wird.

5. Sollte eine Veranstaltung auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht stattfinden

können, wird die Berechnung auf der Grundlage Punkt 3. berechnet oder der Besteller

versichert dem Restaurant schriftlich das die geplante Veranstaltung auf ein neues Datum

(spätestens im Folgejahr) fixiert wird.

6. Veranstaltungen, die über externe Portale, wie beispielsweise Event Inc, gebucht werden,

unterliegen in jedem Fall einer zusätzlichen Saalmiete.

7. Sollte der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungsinanspruchnahme

länger als vier Monate oder ein Jahreswechsel sein, behält sich das Restaurant das Recht vor

Preisänderungen vorzunehmen.

8. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie

Vorstellungsgespräche, Verkaufs-oder ähnliche Veranstaltungen bedarf einer schriftlichen

Zustimmung des Restaurants.

9. Für beide Parteien (Besteller & Restaurant) sind festgelegte Optionsdaten bindend. Das

Restaurant (Meilenstein) behält sich das Recht vor, Optionsdaten ohne einer verbindlichen

Buchung über die bestellten Tische und Räumlichkeiten frei zu verfügen.

10. Das Optionsdatum zur Fixierung einer Veranstaltung wird individuell mit dem Besteller

abgestimmt.

11. Zugesagte Räumlichkeiten stehen nur zu dem vereinbarten Zeitraum zu Verfügung. Sollte die

bestellte Räumlichkeit schon zur Nutzung gewünscht werden, bedarf es der Rücksprache

und Zusage des Restaurants und kann gegebenenfalls mit Kosten verbunden sein.

12. Das Restaurant behält sich das Recht vor, reservierte Tische bei Nichterscheinen der

reservierten Uhrzeit nach 30 Minuten weiter zu verkaufen.

13. Ab einer Reservierung für 10 Personen ist die Wahl eines einheitlichen Menüs aus unserer

Bankettmappe oder der aktuellen Speisekarte verbindlich.14. Der Besteller ist verpflichtet, die bestellten und in Anspruch genommenen Leistungen

vollständig zu begleichen.

15. Welche Leistungen vertraglich vereinbar sind, ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung

oder dem unterschriebenen Vertrag. Sollten keine Preise fixiert sein, gelten die Preise aus den

Bankettinformationen oder der Speise- und Getränkekarte.

16. Die vom Restaurant angegebenen Preise sind als Endgeld zu betrachten und inklusive der

gesetzlichen Mehrwertsteuer.

17. Der Gast darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedarf einer

schriftlichen Vereinbarung mit dem Restaurant. In dem Fall beziehen wir uns auf die

Preisstruktur unserer Bankettmappe.

18. Sollten bestellte, allerdings nicht in Anspruch genommene Leistungen in Form einer

Rückvergütung beansprucht werden, ist dies nicht möglich.

19. Der Besteller haftet für Beschädigungen, die während der Veranstaltungs- oder Leistungszeit

an den durch den Verwender zur Verfügung gestellten Gegen- ständen (Geschirr, Besteck,

Gläser, Tische und Stühle etc.), durch den Besteller oder dessen Gäste entstehen. Bei

vollständiger Zerstörung behält sich der Verwender das Recht vor, den Anschaffungswert des

zerstörten Objekts zusätzlich in Rechnung zu stellen

20. Die bestellte Gästeanzahl ist für den Gastgeber bindend und gilt als Rechnungsgrundlage.

Sollte sich die Personenanzahl noch ändern, muss es spätestens 5 Tage vor

Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten wird die ursprüngliche

Gästeanzahl zur Erstellung der Rechnung in Bezug auf die vereinbarten Leistungen

herangezogen.

21. Sollte die Gästeanzahl für eine Veranstaltung unter 15 Personen sinken, behalten wir uns das

Recht vor, einen Mindestverzehr oder eine Raummiete zu berechnen für unsere

Veranstaltungssäle.

22. Veranstaltungen die über 2:00 Uhr hinausgehen, werden mit einer Nachtgebühr in Höhe von

300,00€ pro angebrochener Stunde zusätzlich berechnet.

23. Veranstaltungen die über zehn Stunden Aufenthalt hinausgehen, werden mit einer

Servicegebühr in Höhe von 250,00€ pro angebrochener zusätzlich berechnen, unabhängig

von der Uhrzeit.

24. Aufbau und Vorbereitung durch Gastgeber und Dienstleister. Gastgeber erhalten, sofern

es organisatorisch möglich ist, am Vortag der Veranstaltung ein Zeitfenster von zwei

Stunden zur Vorbereitung. Dies erfolgt nach vorheriger Absprache. Sollte ein Aufbau nur

am Veranstaltungstag möglich sein, darf ab zweieinhalb Stunden vor Beginn der

Veranstaltung mit den Vorbereitungen begonnen werden. Alle Dienstleister erhalten das

gleiche Zeitfenster. Wird die vorgegebene Zeit überschritten, berechnen wir 50,00 € je

angefangene halbe Stunde.

25. Lagerung von Materialien externer Dienstleister. Die Lagerung von Materialien externer

Dienstleister, wie zum Beispiel DJ Equipment, Stühle oder Dekorationen, die vor oder nach

einer Veranstaltung angeliefert oder abgeholt werden, wird pro Tag mit 150,00 € berechnet.

An Sonntagen und Montagen ist kein Mitarbeiter vor Ort, daher ist an diesen Tagen eine

Lagerung oder Abholung nicht möglich.

26. Abbau durch Dienstleister. Nach Ende der Veranstaltung, das heißt nach dem letzten

gespielten Lied, haben Dienstleister wie DJs, Bands, Musiker oder Weddingplaner maximal

1,5 Stunden Zeit für den Abbau und das Verlassen der Location. Für jede darüber

hinausgehende angefangene halbe Stunde wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 €

berechnet.

27. Verlassen der Location durch Gäste und Gastgeber. Gäste haben nach Beendigung der

Veranstaltung 30 Minuten Zeit, um die Location zu verlassen. Den Gastgebern steht hierfür

maximal eine Stunde zur Verfügung.28. Reinigung und Deponierung von Materialien.

Alle Gegenstände, die am Ende der Veranstaltung zurückbleiben und nicht eindeutig

zugeordnet werden können, werden von uns deponiert und gelagert. Das Restaurant und Bar

Meilenstein übernimmt hierfür keine Verantwortung und haftet nicht für verloren gegangene

oder nicht auffindbare Materialien. Die Abholung ist am folgenden Öffnungstag zwischen 14

Uhr und 18 Uhr nach vorheriger Absprache möglich. Werden die Materialien nicht am ersten

Öffnungstag abgeholt, berechnen wir 50,00 Euro pro Tag.

29. Floristik muss am Ende der Veranstaltung vollständig entfernt, verschenkt, verteilt oder selbst

entsorgt werden. Wird die Entsorgung durch uns übernommen, berechnen wir eine zusätzliche

Pauschale von 30,00 €. Vasen dürfen vor Ort deponiert werden.

30. Aufenthalt ohne Getränkepauschale.Veranstaltungen, bei denen keine Getränkepauschale

gebucht wurde und die länger als acht Stunden in den Räumlichkeiten (Garten,

Terrasse ,Sälen oder Restaurant) dauern, werden zusätzlich mit einer Aufenthaltsgebühr von

300,00 € pro angefangene Stunde berechnet. Diese Gebühr wird unabhängig vom Rahmen

der Veranstaltung und unabhängig vom erzielten Umsatz erhoben.

31. Rechnung: Die ausgestellte Rechnung ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zu- gang

durch den Besteller zu begleichen. Der Verwender behält sich das Recht vor, bei nicht

fristgerechter Zahlung Verzugszinsen nach den rechtlichen Vor- gaben zu verlangen.

32. Sie haben die Möglichkeit Ihre Rechnungen auf diese Wege zu bezahlen: EC-Cash, Kreditkarte

(Visa, Mastercard), Bar oder auf Rechnung. Bei einer Ausstellung von einer Rechnung

verpflichtet sich der Gast alle seine Daten korrekt mitzuteilen.

33. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechnungsfehlern bleibt vorbehalten.

34. Das Restaurant übernimmt keinerlei Haftung für die Garderoben oder Dinge die vergessen

worden sind. Gefundene Objekte werden gesammelt und deponiert für 2 Monate und

anschließend entsorgt. Das Restaurant bemüht sich gefundene Objekte Ihren Besitzern

zuzuordnen und zukommen zu lassen.

35. Sollten Speisen Außerhaus oder für den heimischen Verzehr eingepackt werden, befreit sich

das Restaurant aus jeder Haftung. Speisen vom Buffets dürfen nicht eingepackt werden und

sind vor Ort zu verzehren.

36. Gutscheine können nur für in unserem Restaurant angebotenen Speisen und Getränke

verwendet werden. Verbleibende Restbeträge (im Fall, dass der Preis der konsumierten

Speisen und Getränken dem im Gutschein ausgewiesenen Gesamtbetrag nicht vollständig

erreicht) wird die Differenz auf den Gutschein gutgeschrieben. Eine Barauszahlung ist in

keinem Fall möglich.