AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Unsere AGB gelten für Vertragsverhältnisse über die Reservierung von Tischen,
Räumlichkeiten oder der Ausrichtung von Veranstaltungen. Unabhängig davon ob diese
schriftlich, mündlich oder auf andere Weise erfolgt.
2. Anzahlung: Eine verbindliche Reservierung der Säle erfordert eine Anzahlung in Höhe der
Saalmiete (siehe Bankettmappe, unter Saal- und Raummiete pro Tag). Die Reservierung ist
erst dann wirksam und verbindlich, wenn die Anzahlung in der vorgesehenen Höhe erfolgt ist.
Bei Nichtzahlung der Anzahlung binnen einer Frist von einer Woche ab Zugang der
Anzahlungsrechnung, wird sich das Recht vorbehalten, die Säle anderweitig zu vermieten.
Eine Rückforderung der Anzahlung ist ausgeschlossen.
3. Stornierung & Stornierungskosten: Bei Stornierungen von Leistungen oder Veranstaltungen/
Tagungen ab 10 Personen werden Kosten wie folgt in Rechnung gestellt: Ab 60 bis 30 Tagen
vor Leistungs- oder Veranstaltungsbeginn werden 40 % der vertraglich vereinbarten Kosten
berechnet. Im Zeitraum von 29 Tagen bis 8 Tagen vor Leistungs- oder Veranstaltungsbeginn
werden 60 % der vertraglich vereinbarten Kosten berechnet. Im Zeitraum von 7 Tagen bis 0
Tagen vor Leistungs- oder Veranstaltungsbeginn werden 80 % der vertraglich vereinbarten
Kosten berechnet. Unter vertraglich vereinbarten Kosten sind ausschließlich die bestellten
Leistungen zu fassen. Die Reservierungsanzahlung gehört nicht zu den vertraglich
vereinbarten Kosten.
4. Sollten Veranstaltungen auf Grund höherer Gewalt (Pandemie, Schneekatastrophe,
Hochwasser) storniert werden müssen, wird die Berechnung auf der Grundlage Punkt 3.
berechnet oder der Besteller versichert dem Restaurant schriftlich das die geplante
Veranstaltung auf ein neues Datum (spätestens im Folgejahr) fixiert wird.
5. Sollte eine Veranstaltung auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht stattfinden
können, wird die Berechnung auf der Grundlage Punkt 3. berechnet oder der Besteller
versichert dem Restaurant schriftlich das die geplante Veranstaltung auf ein neues Datum
(spätestens im Folgejahr) fixiert wird.
6. Veranstaltungen, die über externe Portale, wie beispielsweise Event Inc, gebucht werden,
unterliegen in jedem Fall einer zusätzlichen Saalmiete.
7. Sollte der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungsinanspruchnahme
länger als vier Monate oder ein Jahreswechsel sein, behält sich das Restaurant das Recht vor
Preisänderungen vorzunehmen.
8. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie
Vorstellungsgespräche, Verkaufs-oder ähnliche Veranstaltungen bedarf einer schriftlichen
Zustimmung des Restaurants.
9. Für beide Parteien (Besteller & Restaurant) sind festgelegte Optionsdaten bindend. Das
Restaurant (Meilenstein) behält sich das Recht vor, Optionsdaten ohne einer verbindlichen
Buchung über die bestellten Tische und Räumlichkeiten frei zu verfügen.
10. Das Optionsdatum zur Fixierung einer Veranstaltung wird individuell mit dem Besteller
abgestimmt.
11. Zugesagte Räumlichkeiten stehen nur zu dem vereinbarten Zeitraum zu Verfügung. Sollte die
bestellte Räumlichkeit schon zur Nutzung gewünscht werden, bedarf es der Rücksprache
und Zusage des Restaurants und kann gegebenenfalls mit Kosten verbunden sein.
12. Das Restaurant behält sich das Recht vor, reservierte Tische bei Nichterscheinen der
reservierten Uhrzeit nach 30 Minuten weiter zu verkaufen.
13. Ab einer Reservierung für 10 Personen ist die Wahl eines einheitlichen Menüs aus unserer
Bankettmappe oder der aktuellen Speisekarte verbindlich.14. Der Besteller ist verpflichtet, die bestellten und in Anspruch genommenen Leistungen
vollständig zu begleichen.
15. Welche Leistungen vertraglich vereinbar sind, ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung
oder dem unterschriebenen Vertrag. Sollten keine Preise fixiert sein, gelten die Preise aus den
Bankettinformationen oder der Speise- und Getränkekarte.
16. Die vom Restaurant angegebenen Preise sind als Endgeld zu betrachten und inklusive der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
17. Der Gast darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedarf einer
schriftlichen Vereinbarung mit dem Restaurant. In dem Fall beziehen wir uns auf die
Preisstruktur unserer Bankettmappe.
18. Sollten bestellte, allerdings nicht in Anspruch genommene Leistungen in Form einer
Rückvergütung beansprucht werden, ist dies nicht möglich.
19. Der Besteller haftet für Beschädigungen, die während der Veranstaltungs- oder Leistungszeit
an den durch den Verwender zur Verfügung gestellten Gegen- ständen (Geschirr, Besteck,
Gläser, Tische und Stühle etc.), durch den Besteller oder dessen Gäste entstehen. Bei
vollständiger Zerstörung behält sich der Verwender das Recht vor, den Anschaffungswert des
zerstörten Objekts zusätzlich in Rechnung zu stellen
20. Die bestellte Gästeanzahl ist für den Gastgeber bindend und gilt als Rechnungsgrundlage.
Sollte sich die Personenanzahl noch ändern, muss es spätestens 5 Tage vor
Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten wird die ursprüngliche
Gästeanzahl zur Erstellung der Rechnung in Bezug auf die vereinbarten Leistungen
herangezogen.
21. Sollte die Gästeanzahl für eine Veranstaltung unter 15 Personen sinken, behalten wir uns das
Recht vor, einen Mindestverzehr oder eine Raummiete zu berechnen für unsere
Veranstaltungssäle.
22. Veranstaltungen die über 2:00 Uhr hinausgehen, werden mit einer Nachtgebühr in Höhe von
300,00€ pro angebrochener Stunde zusätzlich berechnet.
23. Veranstaltungen die über zehn Stunden Aufenthalt hinausgehen, werden mit einer
Servicegebühr in Höhe von 250,00€ pro angebrochener zusätzlich berechnen, unabhängig
von der Uhrzeit.
24. Aufbau und Vorbereitung durch Gastgeber und Dienstleister. Gastgeber erhalten, sofern
es organisatorisch möglich ist, am Vortag der Veranstaltung ein Zeitfenster von zwei
Stunden zur Vorbereitung. Dies erfolgt nach vorheriger Absprache. Sollte ein Aufbau nur
am Veranstaltungstag möglich sein, darf ab zweieinhalb Stunden vor Beginn der
Veranstaltung mit den Vorbereitungen begonnen werden. Alle Dienstleister erhalten das
gleiche Zeitfenster. Wird die vorgegebene Zeit überschritten, berechnen wir 50,00 € je
angefangene halbe Stunde.
25. Lagerung von Materialien externer Dienstleister. Die Lagerung von Materialien externer
Dienstleister, wie zum Beispiel DJ Equipment, Stühle oder Dekorationen, die vor oder nach
einer Veranstaltung angeliefert oder abgeholt werden, wird pro Tag mit 150,00 € berechnet.
An Sonntagen und Montagen ist kein Mitarbeiter vor Ort, daher ist an diesen Tagen eine
Lagerung oder Abholung nicht möglich.
26. Abbau durch Dienstleister. Nach Ende der Veranstaltung, das heißt nach dem letzten
gespielten Lied, haben Dienstleister wie DJs, Bands, Musiker oder Weddingplaner maximal
1,5 Stunden Zeit für den Abbau und das Verlassen der Location. Für jede darüber
hinausgehende angefangene halbe Stunde wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 €
berechnet.
27. Verlassen der Location durch Gäste und Gastgeber. Gäste haben nach Beendigung der
Veranstaltung 30 Minuten Zeit, um die Location zu verlassen. Den Gastgebern steht hierfür
maximal eine Stunde zur Verfügung.28. Reinigung und Deponierung von Materialien.
Alle Gegenstände, die am Ende der Veranstaltung zurückbleiben und nicht eindeutig
zugeordnet werden können, werden von uns deponiert und gelagert. Das Restaurant und Bar
Meilenstein übernimmt hierfür keine Verantwortung und haftet nicht für verloren gegangene
oder nicht auffindbare Materialien. Die Abholung ist am folgenden Öffnungstag zwischen 14
Uhr und 18 Uhr nach vorheriger Absprache möglich. Werden die Materialien nicht am ersten
Öffnungstag abgeholt, berechnen wir 50,00 Euro pro Tag.
29. Floristik muss am Ende der Veranstaltung vollständig entfernt, verschenkt, verteilt oder selbst
entsorgt werden. Wird die Entsorgung durch uns übernommen, berechnen wir eine zusätzliche
Pauschale von 30,00 €. Vasen dürfen vor Ort deponiert werden.
30. Aufenthalt ohne Getränkepauschale.Veranstaltungen, bei denen keine Getränkepauschale
gebucht wurde und die länger als acht Stunden in den Räumlichkeiten (Garten,
Terrasse ,Sälen oder Restaurant) dauern, werden zusätzlich mit einer Aufenthaltsgebühr von
300,00 € pro angefangene Stunde berechnet. Diese Gebühr wird unabhängig vom Rahmen
der Veranstaltung und unabhängig vom erzielten Umsatz erhoben.
31. Rechnung: Die ausgestellte Rechnung ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zu- gang
durch den Besteller zu begleichen. Der Verwender behält sich das Recht vor, bei nicht
fristgerechter Zahlung Verzugszinsen nach den rechtlichen Vor- gaben zu verlangen.
32. Sie haben die Möglichkeit Ihre Rechnungen auf diese Wege zu bezahlen: EC-Cash, Kreditkarte
(Visa, Mastercard), Bar oder auf Rechnung. Bei einer Ausstellung von einer Rechnung
verpflichtet sich der Gast alle seine Daten korrekt mitzuteilen.
33. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechnungsfehlern bleibt vorbehalten.
34. Das Restaurant übernimmt keinerlei Haftung für die Garderoben oder Dinge die vergessen
worden sind. Gefundene Objekte werden gesammelt und deponiert für 2 Monate und
anschließend entsorgt. Das Restaurant bemüht sich gefundene Objekte Ihren Besitzern
zuzuordnen und zukommen zu lassen.
35. Sollten Speisen Außerhaus oder für den heimischen Verzehr eingepackt werden, befreit sich
das Restaurant aus jeder Haftung. Speisen vom Buffets dürfen nicht eingepackt werden und
sind vor Ort zu verzehren.
36. Gutscheine können nur für in unserem Restaurant angebotenen Speisen und Getränke
verwendet werden. Verbleibende Restbeträge (im Fall, dass der Preis der konsumierten
Speisen und Getränken dem im Gutschein ausgewiesenen Gesamtbetrag nicht vollständig
erreicht) wird die Differenz auf den Gutschein gutgeschrieben. Eine Barauszahlung ist in
keinem Fall möglich.